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Herausgeber:
Ferienwohnung – Krabbenstr.
Krabbenstr.2
26506 Norden  

Verantwortlich für den Inhalt:
Uwe Engel
Krabbenstr.2
26506 Norden
Telefon: +49 4931 930 12 75


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In Anlehnung an die Geschäftsbedingungen des Hotelgewerbes,herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Hotel- und Gaststättenverband e. V. - DEHOGA

1.Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung Der Wohnung vom Gast oder einem Dritten bestellt und von den Vermieter Ferienwohnung Krabbenstr. bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form per Post oder E-mail bindend.

2.Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Wurde der Vertrag geschlossen ist der Vermieter Ferienwohnung - Krabbenstr. bei Stornierung
berechtigt bis zum 21. Tag vor der geplanten Anreise 20%,
vom 20.-7. Tag vor der geplanten Anreise 40%,         
bei weniger als 7 Tage vor der geplanten Anreise 70%  
der bestellten Leistungen in Rechnung zu stellen.

Sollte eine Anreise ohne vorherige Stornierung nicht erfolgen oder der Aufenthalt nach Anreise vorzeitig abgebrochen werden, sind die Vermieter der Ferienwohnung berechtigt 80 % der bestellten Leistungen in Rechnung zu stellen. Hat ein Besteller die Wohnung unter Vorbehalt reserviert, muss er spätestens 21 Tage vor Anreise endgültige der anderweitigen Vermietung zur Verfügung stehen. Ansonsten entstehen die o.g. Stornokosten für den Besteller.
 
3.Am Anreisetag
steht dem Gast die reservierte Wohnung ab 16 Uhr zur Verfügung. Sollte eine Anreise nach 18 Uhr erfolgen bitten wir um eine kurze Info, da die Vermieter der Ferienwohnung - Krabbenstr.  sich ansonsten das Recht vorbehält die Wohnung anderweitig zu vergeben.

4.Am Abreisetag muss die Wohnung vom Gast bis 10 Uhr geräumt werden. Sollte dies nicht geschehen, kann sich die Vermieter der Ferienwohnung – Krabbenstr. für die verlängerte Nutzung der Wohnung bis 18 Uhr den halben und ab 18 Uhr den vollen Übernachtungspreis in Rechnung stellen.  

5.Reklamationen können nur insoweit geltend gemacht werden, wenn sie sofort nach ihrem Auftreten an die Vermieter gemeldet werden, d.h. das die Vermieter also Gelegenheit zur Beseitigung des Reklamationsgrundes hat, sofern dieser den Reklamationsgrund zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Reklamationsursache zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Eine beim Auschecken vorgenommene Reklamation, deren Ursache bei früherer Meldung hätte durch den Vermieter beseitigt werden können, kann nicht anerkannt werden. Diese Haftung ist jedoch beschränkt auf Schäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Ferienwohnungsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Vermieter der Ferienwohnung nicht
 
6.Die angegebenen Preise
verstehen sich pro Wohnung und Übernachtung inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die ortsübliche Kurbeitrag der Stadt Norden ist vor Ort zu entrichten. Die Zahlung der aufgelaufenen Zusatzkosten ist spätestens am Abreisetag vor Ort zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist die Ferienwohnung – Krabbenstr. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem aktuellen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Rechnung wird im Voraus per Überweisung beglichen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergegangenen Preislisten ihre Gültigkeit.
 
7.Erfüllungsort und Gerichtstand ist Norden.