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In Anlehnung an die Geschäftsbedingungen des
Hotelgewerbes,herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und
verwandte Betriebe im Hotel- und Gaststättenverband e. V. - DEHOGA
1.Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung
Der Wohnung vom Gast oder einem Dritten bestellt und von den Vermieter Ferienwohnung
Krabbenstr. bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche
als auch die schriftliche Form per Post oder E-mail bindend.
2.Nicht in Anspruch genommene
Leistungen Wurde der Vertrag geschlossen ist der Vermieter Ferienwohnung
- Krabbenstr. bei Stornierung
berechtigt bis zum 21. Tag vor der geplanten Anreise
20%,
vom 20.-7. Tag vor der geplanten Anreise 40%,
bei
weniger als 7 Tage vor der geplanten Anreise 70%
der bestellten Leistungen in Rechnung zu stellen.
Sollte eine Anreise ohne vorherige Stornierung nicht erfolgen oder der
Aufenthalt nach Anreise vorzeitig abgebrochen werden, sind die Vermieter der
Ferienwohnung berechtigt 80 % der bestellten Leistungen in Rechnung zu stellen.
Hat ein Besteller die Wohnung unter Vorbehalt
reserviert, muss er spätestens 21 Tage vor Anreise endgültige der anderweitigen
Vermietung zur Verfügung stehen. Ansonsten entstehen die o.g. Stornokosten für
den Besteller.
3.Am Anreisetag steht dem Gast die reservierte Wohnung ab 16 Uhr zur Verfügung.
Sollte eine Anreise nach 18 Uhr erfolgen bitten wir um eine kurze Info, da
die Vermieter der Ferienwohnung -
Krabbenstr. sich ansonsten das
Recht vorbehält die Wohnung anderweitig zu vergeben.
4.Am Abreisetag
muss die Wohnung vom Gast bis 10 Uhr geräumt werden.
Sollte dies nicht geschehen, kann sich die Vermieter
der Ferienwohnung – Krabbenstr. für die
verlängerte Nutzung der Wohnung bis 18 Uhr den halben und ab 18 Uhr den vollen
Übernachtungspreis in Rechnung stellen.
5.Reklamationen können nur insoweit geltend gemacht werden, wenn sie sofort nach ihrem
Auftreten an die Vermieter gemeldet werden, d.h. das die Vermieter also
Gelegenheit zur Beseitigung des Reklamationsgrundes hat, sofern dieser den
Reklamationsgrund zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Reklamationsursache zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten. Eine beim Auschecken vorgenommene
Reklamation, deren Ursache bei früherer Meldung hätte durch den Vermieter
beseitigt werden können, kann nicht anerkannt werden. Diese Haftung ist
jedoch beschränkt auf Schäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Ferienwohnungsgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet
die Vermieter der Ferienwohnung nicht.
6.Die angegebenen Preise verstehen sich pro Wohnung und Übernachtung
inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die ortsübliche Kurbeitrag der
Stadt Norden ist vor Ort zu entrichten. Die Zahlung der aufgelaufenen Zusatzkosten
ist spätestens am Abreisetag vor Ort zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist
die Ferienwohnung – Krabbenstr. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 %
über dem aktuellen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Die Rechnung wird im Voraus per Überweisung beglichen.
Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle
vorhergegangenen Preislisten ihre Gültigkeit.